Die neue Heizung soll eine Pelletheizung sein? Die Heizungsförderung der KfW erleichert die Finanzierung © Deutsches Pelletinstitut
Die neue Heizung soll eine Pelletheizung sein? Die Heizungsförderung der KfW erleichert die Finanzierung © Deutsches PelletinstitutFörderung für die Pelletheizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus
1. Förderung für die Pelletheizung - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für eine neue Pelletheizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
- Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
- Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. --> Diesen Bonus erhalten Eigentümer bei einer Pelletheizung nur bei Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung. Die Anlagen müssen mindestens so ausgelegt werden, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten (orientiert an den Standardwerten der DIN V 18599). Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
- Darüber hinaus ist noch ein pauschaler Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro möglich, wenn ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 eingehalten wird.
- Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 30.000 Euro begrenzt.
Eigenleistungen werden gefördert - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.
- Der "jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad" ?s (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Biomasseanlagen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 81% erreichen.
- Einhaltung der Emissionsgrenzwerte: Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden), staubförmige Emissionen: 2,5 mg/m3 für den Emissionsminderungszuschlag, sonst Einhaltung der Vorgaben der 1. BImSchV
- automatische Beschickung
- Leistungs- u. Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
- Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Wie wird die KfW-Förderung für eine Pelletheizung beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
--> FAQ Heizungsförderung
2. KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Wird die Pelletheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW eine Förderung bereit: Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem sehr zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. --> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die neue Pelletheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine entsprechend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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